Die BBV bietet an, dass Vereine ihre Mitglieder „werben“ können. D.h. wenn ein Verein ein Mitglied von BBV überzeugen kann, und dieses Mitglied dann tatsächlich einen Vertrag mit BBV macht, dann bekommt der Verein eine Provision für die Vermittlung.
Was muss der Verein tun?
Der Verein muss sich dieses Dokument –> 14_09_2018 Vereinbarung für Vereine <– runterladen (wurde uns durch den BBV Vertrieb per Email zur Verfügung gestellt), ausfüllen und der BBV zusenden. Als Anlage muss der Verein eine Liste mit „Interessenten“ dazu geben (siehe letzte Seite der Vereinbarung). Die Liste dient BBV wohl dazu, abgleichen zu können ob das Mitglied auch tatsächlich geworben wurde.
Es macht also Sinn innerhalb des Vereins dafür vorher „Werbung“ zu machen, so dass sich die Mitglieder für diese „Interessenten-Liste“ melden können.
Ob der Verein einfach seine komplette Mitgliederliste angeben kann und darf entzieht sich unserer Kenntnis. Bei Fragen bitte direkt an BBV wenden.
Was muss das Mitglied tun?
Das Mitglied das geworben wird, muss den Namen des Vereins in den Vertragsunterlagen im Bemerkungsfeld angeben.
Wieviel Provision bekommt der Verein?
Nach aktuellem Kenntnisstand beläuft sich die Provision auf:
- € 25,-. für jeden Glasfaseranschluss mit Internet-Vertrag
- € 10,- für jeden Telefon oder TV Anschluss (ohne Internet)
Prima, aber ich hab noch fragen …
Dann wende dich bitte direkt an BBV 🙂