[UPDATE] Wie ist das nun mit meinem BBV Vertrag?

In diesem Beitrag wollen wir uns mal die aktuelle Sachlage mit den Verträgen die mit der BBV geschlossen wurden anschauen.

Viele werden sich mittlerweile fragen:

Was ist denn nun mit meinem Vertrag? Läuft der noch? Ist er nun ungültig geworden? Kann oder muss ich den kündigen? Welche Leistung bekomme ich denn am Ende?

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Nun, eins gleich vorweg: Ich bin kein Jurist und kann hier keine fundierte und rechts-sichere Beratung geben. Ich kann nur nach besten Wissen und Gewissen versuchen die Sachlage darzulegen. Jeder ist selbst für seine Taten verantwortlich. Und im Zweifel bitte immer einen Juristen oder dergleichen hinzuziehen.

Im Folgenden gehen wir mal exemplarisch an meinem Vertrag die Sachlage durch und beleuchten die Einzelheiten. Bei vielen wird der Vertrag noch aus der Vorvermarktungsphase Ende 2018 stammen. Meinen z.B. habe ich am 17.09.2018 unterschrieben und abgegeben:

Okay, analysieren wir also mal was wir nun (in meinem Fall) so alles vor uns haben:

Mein Vertrag umfasst das Basisprodukt Internet im Tarif Optimax mit 24 Monaten Vertragslaufzeit für 100/10Mbit Geschwindigkeit für 40€/Monat. Weiter habe ich die Option “Symmetrische Bandbreite” für 10€/Monat gewählt. Damit sollte mein Tarif von 100/10 auf 100/100 angepasst werden. Upload = Download.

Telefonie hatte ich nicht gewählt, weil ich mein Festnetztelefon bereits über einen Internettelefonie-Betreiber laufen lasse, der unabhängig von meinem Internetanbieter ist. Hier ändert sich für mich nichts. Rufnummern bleiben somit alle erhalten.

Einen Router habe ich auch nicht angekreuzt. Ich hab schon einen der funktioniert und den ich weiter mit Glasfaser und BBV nutzen kann.

Hausanschluss und Glasfaseranschluss und Aktivierung hab ich bei “während der Vorvermarktung” angekreizt. Damit kommen hier einmalig 100€ auf mich zu, sobald meine Leitung aktiviert und damit nutzbar wird.

Zusammengefasst: Ich bekomme für 50€ im Monat einen Internetanschluss mit 100Mbit im Download und 100Mbit im Upload. Fertig. Kein Telefon, keine extra Fritzbox inbegriffen. Und einmalig eben noch die 100€ für die Aktivierung. “Damals”, Ende 2018, ein ganz passabler Deal. Für allem mit der symmetrischen Bandbreite. Das konnte DSL zu diesem Preis nicht bieten.

Wer genau auf den Vertrag schaut, findet an der rechten Seite den Hinweis:

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Aha. Ein erster Indikator dass das, was hier auf dem Vertrag steht, sich ggf. nochmal ändern kann. Und das scheint wohl auch der Fall zu sein. Aber bleiben wir erstmal bei unserem roten Faden. Weiter im Anhang des Vertrags gibt es die Details und AGB. Hier der Stand den es bei mir damals gab:

Bei “Vertragsinhalt und Vertragsabschluss” kann man lesen:

Der Vertrag kommt zustande, sobald ich von der Breitbandversorgung Rhein-Neckar GmbH eine entsprechende Auftragsbestätigung erhalten habe.

Nun, ich habe eine erhalten. Am 09.08.2021 kam diese Email:

Darin enthalten war auch meine Vertragsnummer, mit der ich mich im Kundenportal einloggen kann. Wie das geht, stand weiter unten in der Email.

Halten wir bis hierhin also mal fest:

Wer eine Auftragsbestätigung erhalten hat, hat laut Vertragsanhang einen gültigen Vertrag. Wer bisher keine Auftragsbestätigung erhalten hat und damit sicherlich auch keine Vertragsnummer hat, hat einen Vertrag den man als “schwebend” bezeichnen könnte (Vorsicht, ich bin kein Jurist, “schwebend” könnte im Fachjargon auch anders ausgelegt werden).

Verträge kommen (soweit ich mich an die Vorlesung “Recht” während des Studiums erinnern kann) erst durch zwei kongruente (=übereinstimmende) Willenserklärungen zustande. Und die wären hier: Ich möchte Glasfaser haben und BBV möchte mir Glasfaser geben.

Also, in meinem Fall ist der Vertrag tatsächlich zustande gekommen. Ohne Auftragsbestätigung wäre der Vertrag (noch) nicht zustande gekommen.

Okay. Weiter im Kleingedruckten, bzw. der AGB. Dort gibt es den folgenden Abschnitt:

Okay, das hatten wir ja gerade schon. Auftragsbestätigung ist vorhanden und ersetzt damit quasi die Unterschrift der Partei “BBV”. Passt soweit.

Heißt soviel wie: Das was in der Auftragsbestätigung steht gilt. Das heißt ich bekomme das, was darin beschrieben steht: Tarif Optimax und keine Telefonie. Gut, das ist nicht so ausführlich wie im ausgefüllten Vertrag, aber es ist ein Anfang 🙂 Weiter geht’s:

4.1 besagt: Was die BBV nicht leisten kann, kann sie nicht leisten. Später etwas einzufordern dass BBV nicht liefern kann, wäre also quatsch. Aber das wäre es auch ohne diesen Abschnitt.

4.2 wird schon interessanter: BBV hat keine eigenen Bagger und Tiefbauer. Also holt sie sich ein Subunternehmen das den Tiefbau und den ganzen Ausbaukram inkl. meinem Hausanschluss macht. Und BBV haftet für deren Schäden. Das wussten wir ja bereits, aber hier steht’s nochmal in Schriftform.

Langer Absatz, aber mit wichtigem Inhalt: Die BBV kann und darf an den Tarifen drehen. Ist das zu unseren Gunsten (also preislich günstiger oder mehr Leistung für den selben Preis), so ist das kein Kündigungsgrund. Ist es zu unseren Ungunsten, können wir kündigen. Gut, das ist bei anderen Verträgen auch so. Wird z.B. die Versicherung teurer, können wir ungeachtet der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen. Also auch nichts neues, aber nochmals erwähnenswert. Vor allem in dem Kontext der später in diesem Beitrag noch folgt.

Die BBV kann und darf die AGB zu jeder Zeit anpassen. Muss es aber entsprechend mit einer Frist mitteilen. Ist irgendwie logisch, war aber mir auch nicht so bewusst. Da zumindest bei mir noch keine Leistung aktiv ist (bin ja noch Glasfaser-offline), hab ich noch keine ABG Änderung mitgeteilt bekommen. Aber es gibt schon neuere AGBs (vom März 2024). Die schau ich mir aber nochmal getrennt von diesem Beitrag an. Bleiben wir noch bei der alten AGB…

Nicht nur die AGB dürfen sie verändern, sondern auch die Leistung, sprich unseren Tarif. Womit wir wieder bei “Änderungen und Irrtümer” wären, die direkt auf dem Vertrag schon erwähnt wurden. Alles getreu dem Motto “besser geht immer”. Merkt euch diesen Punkt, ich komme da später in diesem Beitrag nochmal drauf zurück.

Sehr spannender Absatz. Damit wird gesagt, dass BBV alles an einen Dritten abtreten kann. D.h. heute BBV, morgen “Weiß der Kuckuck GmbH”. Aber wenn es soweit wäre, könnten wir, wenn wir den wollten, fristlos kündigen. Bevor wir die ganze AB ausseinander nehmen, hier nun ein letzter Abschnitt:

D.h. auch wenn der Vertrag Gültigkeit hat weil die kongruenten Willenserklärungen vorliegen: So richtig ans laufen kommt die Sache erst mit dem Tag der Aktivierung des Anschlusses. Zumindest was die Mindestlaufzeit angeht. So gesehen “könnte” man wohl zu jeder Zeit kündigen, wenn die Bereitstellung noch gar nicht erfolgt ist.

So, fassen wir bis hierher mal zusammen:

  • Der Vertrag ist gültig
  • Die AGB kann sich jederzeit ändern, muss aber von der BBV kommuniziert werden (was bisher nicht geschah, wohl aus dem Grund, dass die Leitung noch nicht aktiv ist)
  • BBV kann sein Leistungserbringung an Dritte abtreten
  • BBV kann Subunternehmer einsetzen, haftet aber für die
  • Vertragsdetails wie z.B. der Tarif können sich ändern, sollten aber nicht zum Nachteil für den Kunden sein. Andernfalls kann man vorzeitig kündigen

Vorsicht: Das hier ist der Stand der AGB vom 01.09.2014 (!!!! Die ist älter als mein Vertrag). Neuere AGBs existieren schon. Bitte in jedem Fall diese auch noch konsultieren!

Bleibt also die Frage: Was ist denn nun mit meinem Tarif “Optimax”? Den gibt’s auf der Webseite nicht mehr. Hier hat sich in der Zwischenzeit viel getan. Unter anderem das hier:

Hier hat “toni”, also BBV, auf Facebook verkündet, dass die Leistung angepasst werden. 300Mbit im Download, 300Mbit im Upload, monatlich kündbar und das für 40€ pro Monat. Also keine 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit mehr. MEGA! Der Tarif nennt sich hier, wenn ich das richtig interpretiere “Toni Basic” (exakter Wortlauf “300Mbit toni Basisdienst”).

Und was steht im Kundenportal der BBV wenn man sich einloggt und da mal nachschaut? Guckst du hier:

Was da genau dahinter steckt und ob das noch gültig ist? Weiß wohl nur die BBV.
Aber in jedem Fall wäre das eine Verbesserung. Von 100/10 auf 300/300 und keine Vertragslaufzeit, für den selben Preis… Winner winner chicken dinner 🙂

Ob wir das so bekommen? Fraglich… Warum? Zur Zeit sehen die Tarife anders aus:

Im “kleinsten” Tarif bekommt man für 45€ (ich blende die Einsparungen der ersten 6 Monate mal gedanklich aus) 300Mbit Download und 150Mbit Upload, sowie Telefonie mit 2 Jahren Vertragslaufzeit.

Verglichen mit dem “damaligen” Angebot aus 2018 ist das eine klare Verbesserung. Statt 100/10 nun 300/150.

Persönlich würde ich die 300/300 natürlich bevorzugen. Aber 300/150… auch da könnte ich nicht klagen.

Ich werde wieder bei Gelegenheit bei BBV mal nachfragen welcher Tarif mit welchen Details es denn nun werden…. WENN wir denn irgendwann den Anschluss bekommen.

Vielleicht kann uns einer derjenigen, die schon den BBV Anschluss nutzen können, erhellen, welcher Tarif es denn aktuell ist.

Von einem fleißigen Leser habe ich im Juni die Info bekommen, dass die Telekom ihre Glasfaserpreise auch angepasst hat. Hier mal ein schneller Vergleich Tonni/BBV versus Telekom:

T-Glasfaser 300/150: 49,95 €
Toni home 300/150: 44,95 € <— 5€ günstiger als Telekom

T-Glasfaser 600/300: 59,95 €
Toni home 600/200: 59,95 € <—- 100Mbit weniger Upload als Telekom, sonst quasi identisch

T-Glasfaser 1000/500: 69,95 €
Toni home 1000/250: 79,95 € (mit Mobilfunk-Flatrate) <—- 250Mbit weniger Upload als Telekom, dafür eine Mobilfunk-Flat… Und 10€ mehr als Telekom.

Bleibt also abzuwarten welcher Tarif denn nun kommt, wenn denn Glasfaser endlich aktiviert wird. So im großen und ganzen bewegt sich BBV/toni aber im Rahmen.

Hinsichtlich der vertraglichen Situation nochmal zusammengefasst:

  • Wer keine Auftragsbestätigung hat, hat gar keinen final-gültigen Vertrag
  • Wer aus seinem Vertrag raus möchte, weil er von der BBV nix mehr wissen will, sollte das VOR der Bereitstellung des Internetzugangs tun. Wie das dann mit dem “kostenlosen Anschluss im Rahmen der Vorvermarktung” läuft und ob da nochmal Kosten entstehen (weil BBV ja nix mehr an einem Verdient aber den Anschluss schon gelegt hat): Keine Ahnung!

Mein Tipp wäre: Laufen lassen. So schlecht sind die Preise und Leistungen der BBV Tarife nicht. Und nur wenige haben die Option zur Telekom Glasfaser zu gehen (bis dato ist mir nur das Baugebiet Unter dem Linsenkuchen bekannt in dem es Telekom Glasfaser gibt. Weitere Ausbauvorhaben der Telekom sind mir nicht bekannt.)

P.S. Du bist Jurist? Du kennst dich aus? Du hast einen Fehler in meinem Beitrag gefunden? Oder einen Aspekt den ich noch nicht beleuchtet habe? Dann lass von dir hören!

[UPDATE 23.08.2024]
Ich wurde von einem Leser darauf hingewiesen, dass die Verbraucherzentrale auch etwas zum Thema Vertrag und Glasfaseranschluss auf ihren Webseiten stehen hat.

Grundsätzlich können Sie einen Glasfaseranschluss erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate und beginnt mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit der Schaltung des Internetanschlusses.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/fernsehen/glasfaseranschluss-das-muessen-sie-zu-ablaeufen-und-vertraegen-wissen-84389

Den relevanten und wichtigen Teil habe ich mal fett hervorgehoben. In wie weit das auf die AGB von “damals” passt: Keine Ahnung. Die AGB von damals spricht jedenfalls explizit davon, dass die Mindestvertragslaufzeit erst beginnt, wenn der Anschluss bereitgestellt und nutzbar ist. Im Grunde ergibt das auch Sinn. Ob das so rechtlich gültig ist? Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Im Zweifel Expertenrat einholen.

Ich hab mal in die aktuelle AGB der BBV bzw toni reingeschaut. Dort gibt es genau den Absatz 16.1 der in der alten AGB drin stand so in der Form nicht. Ich zitiere:

§22 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
(1) Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt werden, sonst verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Breitbandversorgung Deutschland GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (Stand März 2024)

Der Absatz entspricht nun wieder eher dem, was die Verbraucherzentrale schreibt. Wenn man nun davon ausgeht, dass AGBs sind ändern dürfen (und uns egal ist ob wir über die Änderung informiert wurden oder nicht), dann wäre der Stand der Dinge:
2 Jahre nach der Auftragsbestätigung (denn erst dann kam der Vertrag zustande) kann man monatlich kündigen. Gibt es keine Auftragsbestätigung, gibt es keinen gültigen Vertrag. Möchte man dass auch künftig keiner Zustande kommt in dem die BBV doch noch eine Auftragsbestätigung schickt, sollte man seine Willenserklärung (also den einseitig zugestimmten Vertrag) sicherheitshalber schriftlich zurückziehen (=vom Vertrag zurücktreten) und sich dies bestätigen lassen.

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